Anwender-Datenbank

Technische Kunststoffe sind heutzutage aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. In zahlreichen Industrien hat sich der Werkstoff gegen Materialien wie Metall und Glas durchgesetzt.

Zur geeigneten Kunststoffauswahl für ein Werkstück müssen physikalische, mechanische, elektrische und thermische Anforderungen berücksichtigt werden. Doch nicht nur die Eigenschaften sind bei der Kunststoffauswahl von entscheidender Bedeutung. Unter anderem müssen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Sind lebensmittelrechtliche Zulassungen erforderlich?
  • Welche Farbe soll das Werkstück besitzen?
  • Unterliegen die Werkstücke Brandschutzbestimmungen?

 

Auf Basis unserer technischen Datenblätter haben wir eine Anwender-Datenbank errichtet. Durch Eingabe bzw. Eingrenzung verschiedener Eigenschaften filtert die Datenbank den passenden Kunststoff für Ihre Anforderung heraus*:

Eingabe:


physikalische Eigenschaften

g/cm3


%


%





mechanische Eigenschaften

MPa


MPa


%


MPa


MPa


MPa




kJ/m2


kJ/m2

elektrische Eigenschaften

Ohm*m


Ohm


106 Hz


102 Hz


106 Hz


102 Hz


kV/mm



thermische Eigenschaften

°C


°C


°C


°C


10-4/K


W/(K*m)


Klasse


°C


°C

Ergebnisse:

zutreffende Kunststoffe

Gerne stehen wir Ihnen für so spezielle Anfragen zur Verfügung.



Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie gern bei der Entscheidungsfindung. Detaillierte Kenntnisse vermitteln wir Ihnen oder Ihren Mitarbeitern gern individuell durch eine persönliche Beratung.

* Haftungsausschluss: Die Daten basieren zu Teilen auf Mittelwerten unserer Haupt-Rohstofflieferanten und eigenen Messungen und entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse. Wir behalten uns vor, die Daten dieser Datenbank bei Lieferantenwechsel nicht auszutauschen, da wir immer adäquate Werkstoffe einsetzen. Für konkrete Einsatzzwecke kann die Eignung der Produkte anhand der o.a. Werte nicht rechtsverbindlich zugesichert werden. Alle Angaben insoweit annähernd zur allgem. Information [ Irrtum vorbehalten ], sie stellen keine zugesicherten Eigenschaftswerte dar, sollen nicht zu Spezifikationszwecken oder als alleinige Grundlage für Konstruktionen herangezogen werden und befreien unsere Abnehmer nicht von eigener Prüfung.

(1) Angaben gelten nicht für schwarz eingefärbtes Material.